Verschwiegenheitserklärung
Verschwiegenheitserklärung und Datenschutz
Zwischen Gesundheitspraxis Degel, Katja Degel, Dekan-Kessler-Str.2, 66440 Blieskastel -Seminarleitung und freiwillig Tätiger/ Auftraggeber/ Teilnehmer
I. Schweigepflicht
(1) Hiermit bestätige ich, dass ich ausdrücklich auf meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit hingewiesen wurde. Mir ist bewusst, dass sich die nachfolgende Verschwiegenheitspflicht auf sämtliche geschäftliche und persönliche Belange des Auftraggebers, insbesondere aber auf alle Angelegenheiten, die mir über dessen Kunden sowie deren Angehörigen und deren Privatsphäre bekannt werden, erstreckt. Für den Fall der schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € vereinbart. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen bleibt vorbehalten.
(2) Unterlagen und Datenträger jeder Art, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsicht dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der freiwilligen Tätigkeit an dem Projekt/ Gegenstand / Seminar, auf das/ den sie sich beziehen und für die der Seminarleiter sie benötigt hat, sowie jederzeit auf Verlangen des Seminarleiters die Unterlagen an den Seminarleiter zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmer an den vorgenannten Unterlagen/ Datenträger oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
(3) Es ist dem Auftragnehmer gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) untersagt, Geschütze personenbezogene Daten unbefug ten für einen anderen Zweck, als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(4) Sofern sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Aufträge eines Dritten bedient, ist er verantwortlich, den Dritten gemäß der diesen Vertrag, als wesentlicher beigefügten Zusatzvereinbarung auf das Datenschutzgeheimnis zu verpflichten. Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der Datenschutzrechtlichen Vorschriften durch seine Mitarbeiter und wird den Datenschutz und die Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne § 9 BDSG sicherstellen.
II. Datenschutz
Ich erkläre weiterhin, dass ich heute über die einschlägigen Vorschriften des BDSG in Kenntnis gesetzt, über die sich daraus ergeben den besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz bei der Ausübung meiner Tätigkeiten vertraut gemacht und auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet wurde. Ich wurde insbesondere darüber belehrt, dass es mir untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen. Mir ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis und meine Pflicht zur Verschwiegenheit als Verstöße gegen vertragliche Kernpflichten zu werten und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden können. Mir ist des Weiteren bekannt, dass sämtliche Einblicke in die Geschäfte des Seminarleiters, ob gleich sie mir bewusst oder unabsichtlich gewährt werden, vor dem Hintergrund hervorstehend abgegebenen Erklärung/ Verpflichtung zu sehen und eine Verletzung meiner vorstehend dargelegten - auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fortbestehenden - Pflichten Schadensersatzansprüche begründen kann. Gleiches gilt entsprechend für Einblicke in die Geschäfte und/ oder die Privatsphäre von Kunden und Geschäftspartnern des Auftraggebers. Vor diesem Hintergrund verpflichte ich mich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) .
Die einschlägigen Datenschutzvorschriften unter https://dsgvo-gesetz.de/ sind mir bekannt. Ich wende bei der Verarbeitung personenbezogener und geschützter Daten, die im Rahmen meiner Aufgabenerfüllung erforderliche Sorgfalt an.
Mir ist bekannt, dass die genannten Pflichten auch nach Beendigung meiner Tätigkeit fortbestehen. Über die Folgen des Verstoßes gegen das BDSG bin ich belehrt worden.
III. Allgemeine Verfassung des Teilnehmers & Team Mitgliedes
Wir setzten zu allen Terminen eine gute, allgemeine körperliche und seelische Verfassung und Fitness voraus. Dies zu beurteilen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers bzw. Team Mitgliedes selbst. Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung erhobene bzw. überlasse nen, personenbezogenen Daten von der Gesundheitspraxis Degel, sowie von Ihr beauftragten Dritten, genutzt werden. Der Teilnehmende erteilt dem Veranstalter das ausdrückliche Recht zur Weitergabe der Daten, sofern dies nach Ermessen des Veranstalters für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Der Veranstalter sicher eine vertrauliche Behandlung dieser personenbezogenen Daten zu. Weiterhin behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, Aufzeichnungen von der Veranstaltung (z.B. Fotos, Video- und Audio Beiträge) für jegliche vom Veranstalter für angemessen erachtete Promotion Zwecke in jeglicher Form zu nutzten und an Dritte weiterzugeben. Das Fotografieren und Filmen ist nur durch ausdrückliche Erlaubnis des Seminarleiters gestattet und sonst untersagt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist unwiderruflich Saarbrücken. Mit den hier stehenden Bedingungen erklärt sich der Auftragnehmer/ Teilnehmer/ Team Mitglied einverstanden.